Neue Corona-Schutzverordnung: Auswirkungen auf den TuS Handball
Gemäß der ab heute (24.November 2021) geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb für über 15jährige nur noch mit 2G (vollständig geimpft oder genesen) möglich. Mögliche Auswirkungen auf den Spielbetrieb werden derzeit von Verbandsseite diskutiert und zeitnah bekannt gegeben.
Für die Handballabteilung in St.Hubert bedeutet dies, dass am Trainings- und Wettkampfbetrieb nur Sportler*innen teilnehmen dürfen, deren Impfung oder Genesung nachgewiesen bekannt ist, wo dies noch nicht bekannt ist, ist ein Nachweis über Impfung oder Genesung zwingend erforderlich. Ungeimpfte Personen dürfen nicht teilnehmen, ein Negativer Coronatest ist nicht mehr ausreichend. Die Mannschaftsverantwortlichen sind für eine konsequente Umsetzung verantwortlich.
Alle Maßnahmen gelten (falls sie stattfinden) auch für die Heimspiele in der Kendelarena. Der Zutritt ist nur im Rahmen der 2G Regelung möglich und wird konsequent kontrolliert. Ein Zutritt ohne Nachweis ist nicht möglich. Es gilt Maskenpflicht. Aufgrund der begrenzten Zuschauerplätze gilt diese ggf. auch am Platz.
Auszug Neue Coronaschutzverordnung NRW, gültig ab 24.11.2021:Bußgeld bei Verstößen: – 250 Euro für Nutzer, Teilnehmer, Besucher (also z.B. Spieler, Trainer)- 2.000 Euro für Vorstand, Geschäftsführung etc. bei unzureichender Kontrolle (Details: § 4 Abs. 6 bis 8 )
Angesetzt sind die nächsten Heimspiele der TuS Handballer erst für den 4. Dezember, dann u.a. das Lokalderby der Herren gegen die VT aus Kempen.
Für das kommende Wochenende wurde bereits die Partie der Herren in Oppum verschoben. Das Spiel der Damen am Samstag um 17:00 Uhr beim TV Boisheim ist weiterhin geplant.Über weitere Auswirkungen und Änderungen der Corona-Schutzverordnung informieren wir bestmöglich auf unseren Kanälen.
Bleibt gesund!